Montag, 22. März 2010

Das ewige Leid mit HarzIV

Eine Anfrage der Linken im Bundestag hat ergeben, was wir schon immer wussten: Dass nämlich, viele Bescheide der Behörde um das Harz-Gesetz fehlerhaft und falsch sind! -
Demnach waren im Jahr 2009 36,3% der Widersprüche ganz oder in Teilen erfolgreich (bei 805.000 Fällen; Vorjahr: 667.000) und bei den Klagen waren es sogar 48,8% (obwohl hier eine Steigerung von 39.000 Fällen in 2008 auf 143.000 in 2009 zu verzeichnen war).
Die Mitarbeiter in den Argen und Job-Centern sind also überfordert und eine Vielzahl von Betroffenen wird permanent um die ihnen zustehenden Leistungen gebracht. - Die Gerichte stellen dies immer wieder eindeutig fest und die zunehmende Klageflut kostet den Steuerzahler zusätzliche Milliarden. - Doch um dem nun entgegen zu wirken, haben sich die unionsgeführten Länder im Bund etwas ganz besonders intelligentes einfallen lassen: Sie haben einen Antrag im Bundesrat gestellt, die Kosten für die Rechtsberatung von derzeit 10,- € auf 20,- € anzuheben. Gleichzeitig soll eine Pauschale erhoben werden, wenn der Anwalt Klage einreichen muss um seinem Klienten zu seinem Recht zu verhelfen...
Nicht genung also mit der Pauschalisierung der Leistung und dem immer wieder vielzitierten 750,- € Ansparungsbetrag, den keiner der mehrere tausend Euro verdienenden Berufspolitikern uns jemals vorgelebt hat; jetzt soll der Hilfebedürftige also noch viel stärker in den Mühlen der Bürokratie zum Gutmenschen gebacken werden. -
Zu hoffen bleibt, dass die Betroffenen weiter ihre Mobilität und geistige Flexibilität beweisen, und sich, wie am vergangenen Samstag in Essen und Stuttgart, gemeinsam gegen dieses unsoziale und jeden wirklichen Aufbruch begrabende Gesetz stellen...

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