Mittwoch, 27. Oktober 2010

Containern strafbar?

Wer in den letzten Wochen aufmerksam ferngesehen hat, hat die Berichte über die zunehmende Verschwendung von Lebensmittel (fast 50% landen auf dem Müll!) sicherlich mit wachsendem Erstaunen verfolgt. - Der Luxus der übervollen Regale in unseren Supermärkten hat seinen Preis:
Während überall auf der Welt die Menschen hungern (36 Millionen sind es, die akut davon betroffen sind und sogar mit ihrem Leben bezahlen müssen), leistet es sich die westlich zivilisierte Welt, Nahrungmittel einfach zu vernichten.
Einige Menschen weisen darauf schon seit Jahren hin und haben für sich eine ganz eigene Methode geschaffen damit umzugehen: - Sie kaufen einfach nicht mehr ein, sondern holen sich was sie brauchen aus den Mülleimern und Containern (daher also der Name), die hinter den großen Konsumtempeln stehen.
Eigentlich ist dies ein Diebstahl, denn der Müll gehört entweder dem Entsorger oder aber dem Laden, der ihn entsorgt. - Eigentlich hat dies aber bisher auch niemanden interessiert und Personen, die bei einem solchen "Mülldiebstahl" erwischt wurden, kamen mit einer Verwarnung davon (einmal gab es auch schon eine Arbeitsauflage von 60 gemeinnützigen Stunden) oder aber die Verfahren wurden eingestellt. - Und eigentlich ist die ganze Sache auch eine Schande: Es gibt nämlich tatsächlich viele Hersteller von Lebenmitteln und Betreiber von Discountern, die die Weitergabe ihrer abgelaufenen oder beschädigten Produkte verweigern, oder nur ein bestimmtes Kontingent an die Tafeln abgeben. - Der Rest geht eben den Weg alles Vergänglichen...
Genauso unglaublich ist, dass Analysten aus aller Welt zu der Ansicht gelangt sind, dass mit den konventionellen Anbaumethoden bis zu 12 Mrd. Menschen zu versorgen möglich sei, es jedoch nicht gelingt den Hunger der 7 Mrd. zu stillen! -
Der "Mülldiebstahl" ist mehr eine politische Ausage, als dass er irgendeinem Glied unserer Volkswirtschaft ernsthafte Schaden zufügt, denn das eingesparte Geld fließt auf andere Weise in den Konsum, also dem Wirtschaftskreislauf, wieder ein. - Und er soll ja auch nur den Verursachern der Nahrungsverklappung die Augen öffnen!
Für zwei junge Männer aus Sachsen (Döbeln/Kreis Döbeln) könnte die Sache jetzt jedoch ein weitreichenderes Nachspiel haben. - Gegen sie ist ein Strafbefehl über zehn bzw. zwanzig Tagessätze verhängt worden! Sie sind degegen natürlich in Berufung gegangen und eben diese geht morgen in den zweiten Verhandlungstag. - Sollten die beiden Sachsen verurteilt werden, wären sie die ersten verurteilten "Containerer" der Republik!

Nachzulesen auch unter:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/182790.ist-containern-illegal.html

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